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24-Stunden-Betreuung - bei Ihnen Zuhause


Liest man von einer 24-Stunden-Betreuung bzw. 24-Stunden-Pflege, so ist damit die Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen im eigenen Zuhause gemeint.


Hierfür gibt es noch weitere Formulierungen, wie beispielsweise Live-In, 1:1-Betreuung und Alltagsbetreuung.


Immer öfter liest man auch BihG, was Betreuung in häuslicher Gemeinschaft bedeutet und unserer Erfahrung nach der am zutreffendste Begriff für dieses außergewöhnliche Betreuungsverhältnis ist, da es sich an familiäre Strukturen anlehnt und eine Mischform aus hauswirtschaftlicher und pflegerischer Versorgung darstellt.


Entgegen der allgemeinüblichen Meinung, kann und darf die Betreuungs- oder Pflegekraft NICHT 24 Stunden rund um die Uhr arbeiten. Das widerspricht dem Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich ist bei einer Seniorenbetreuung zu Hause eine reguläre 38,5 - 40-Stunden-Woche zu beachten. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass die Betreuungskräfte ihre täglichen Freizeiten sowie eine 8-stündige Nachtruhe erhalten. Auch haben die Betreuungskräfte Anspruch auf wöchentliche Ruhetage.


Nur so können Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz eingehalten werden.


Sofern Ihre Betreuungssituation einen höheren zeitlichen Aufwand erfordert, finden wir auch hier mit Ihnen gemeinsam eine Lösung. Bewährt hat sich hier bei uns - sofern finanziell möglich - der Einsatz eines Betreuerpaares, das zeitgleich und gleichzeitig bei Ihnen im Einsatz ist. Weiterhin können wir Ihnen mit unserem umfangreichen Netzwerk auch noch ergänzende Hilfen zur Verfügung stellen.




Definition der 24-Stunden-Betreuung und 24-h-Pflege:

Hauswirtschaftliche Versorgung


- Haushaltsführung

- Einkaufen und Kochen

- Haushaltsreinigung

- Wäschewaschen und Bügeln

- Kleintierversorgung



Betreuungsleistungen


- Persönliche und einfühlsame Zuwendung

- Einhaltung des mit Ihnen besprochenen Tagesablaufs

- Begleitung zu Terminen

- Begleitung bei der Pflege von Hobbys

- Pflege von sozialen Kontakten

- Spaziergänge und Ausflüge


Grundpflegerische Tätigkeiten


- Hilfe bei der Körperhygiene und -pflege

- Hilfestellung beim An- und Auskleiden

- Hilfestellung beim Essen und Trinken

- Hilfestellung bei Toilettengängen

- Erweiterte Pflegeleistungen, wie z. B. Dekubitus-

  prophylaxe durch regelmäßige Lagerung


WICHTIG:

Nicht inbegriffen ist die ärztlich verordnete Behandlungspflege wie z.B. Spritzen, Wundversorgung u.v.m. sowie die Intensivkrankenpflege.


Grundpflege und Behandlungspflege - was ist der Unterschied?

Grundpflege

Die Grundpflege bedeutet: Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags, wie z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden des Pflegebedürftigen sowie Anreichen des Essens.

Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege wird von ausgebildeten Fachkräften (z. B. ambulanter Pflegedienst) ausgeführt und wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Kosten hierfür werden von der Krankenkasse übernommen.


Ist Behandlungspflege und 24 Stunden Betreuung möglich?


Ein ambulanter Pflegedienst wird dann hinzugezogen, wenn bei einer zu betreuenden Person eine Behandlungspflege erforderlich wird und der Arzt eine Verordnung ausgestellt hat.

Betreuungskräfte dürfen - ungeachtet ihrer Qualifikation in ihrem Heimatland - keine Behandlungspflege durchführen. Dies gilt auch für z. B. das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, die Gabe von Medikamenten und Insulinspritzen u.v.m.


Der ambulante Pflegedienst und die Betreuungskraft vor Ort gehen somit Hand in Hand. Während der Pflegedienst sich um die Behandlungspflege kümmert, achtet die Betreuungskraft auf die Grundpflege und das ganze "Drumherum" einer häuslichen Betreuung.




Unsere Partner in der 24-Stunden-Betreuung

und die Betreuungskräfte




Als unabhängige Vermittlungsagentur arbeiten wir mit unterschiedlichen Unternehmen aus dem europäischen Raum auf der Rechtsgrundlage der europäischen Gesetzgebung zusammen. Sie erhalten in der Regel unabhängige Vergleichsangebote mehrerer Anbieter und können so das für Sie optimale Angebot auswählen.


Die Betreuungskräfte kommen aus EU-Ländern wie beispielsweise Polen, der Slowakei oder Bulgarien. Junge Menschen und auch Berufserfahrene und solche, die bereits Erfahrungen mit der Betreuung und Pflege Angehöriger haben, fahren als Betreuungskräfte nach Deutschland, um die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu übernehmen. Die Betreuungskräfte beherrschen überwiegend die deutsche Alltagssprache, die ungefähr der Stufe A2 des Europäischen Referenzrahmens der Sprachniveaus entspricht. Sollten Sie für Ihre Betreuungssituation eine Betreuungskraft mit sehr guten Sprachkenntnissen vorziehen, werden wir auch hier möglichst Ihren Wünschen entsprechen.


Anhand der Daten in der Bedarfsanalyse können wir Ihnen durch unser umfangreiches Auswahlverfahren meist mehrere Vorschläge von geeigneten Betreuungskräften unterbreiten. Die Vorschläge enthalten zudem eine Telefonnummer der Betreuungskraft, so dass Sie diese im Vorfeld anrufen und kennenlernen können. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie selbstverständlich bei der Auswahl Ihrer individuellen Betreuungskraft. Auch Ihr persönliches Gefühl werden wir nicht außer Acht lassen.


Nach der Auswahl Ihrer künftigen Betreuungskraft wird mit dem jeweiligen Unternehmen ein entsprechender Dienstleistungsvertrag ausgefertigt und die Anreise der Betreuungskraft mit Ihnen geplant.


Sie erhalten von uns umfangreiches Informationsmaterial, so dass Sie bei der Anreise der Betreuungskraft schon genau wissen, was auf sie zukommt, was zu beachten ist. Uns ist es wichtig, Ihnen die Sorge vor dem 1. Zusammentreffen zu nehmen. Auf Wunsch sind wir auch gerne bei der Anreise bei Ihnen vor Ort.


Nun kann die Betreuung beginnen und die Betreuungskraft kann Sie bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und der Grundpflege unterstützen. Die Betreuungskraft wohnt während ihres Betreuungseinsatzes von ca. 6 - 8 Wochen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft. Bitte beachten Sie, dass die Grundvoraussetzungen für die Betreuungskraft, wie ein eigenes Zimmer (Bett, Kleiderschrank, Tisch, evtl. TV, W-LAN und Zugang zum Badezimmer) erfüllt sind. Kost und Logis sind für die Betreuungskraft selbstverständlich frei. Für alle Beteiligten ist es von Vorteil, wenn sich die Betreuungskraft vor Ort ebenso wohl fühlt wie Sie sich in ihrem Zuhause wohl fühlen.

Malgorzata Zielinska


"In meinem Heimatland ist es noch Tradition, die älteren Menschen zu Hause zu pflegen und zu versorgen.


Ich bin so aufgewachsen und habe  bereits von Kindesbeinen an von meinen Eltern und Großeltern gelernt,

die älteren Familienmitglieder zu respektieren und mich um sie zu kümmern, ihnen zuzuhören,

einen Tee zu bereiten oder Geschichten vorzulesen.


 Das ist mir eine

Herzensangelegenheit und wichtig.


Ich fahre nach Deutschland, für

genau diese Herzensarbeit bei den älteren Menschen. Natürlich bin ich auch froh, dass ich ein faires Gehalt beziehe und während meiner Einsatzpausen den Aufenthalt in meinem Heimatland bei meiner Familie  genießen kann.


Das ist für mich eine

Win-Win-Situation."

"Zu Hause ist es doch am schönsten!"



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