FRAGEN UND ANTWORTEN

Definition 24-Stunden-Betreuung


Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung"   bzw. "24-Stunden-Pflege" sind Marketingbegriffe, die zur Abgrenzung von der stundenweise Betreuung dienen und sich auf die umfassende Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im eigenen Zuhause beziehen.


Es existieren weitere Bezeichnungen, wie "Live-In", "1:1-Betreuung"  und "Alltagsbetreuung".


Zunehmend wird auch der Begriff "BihG" verwendet, der für "Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" steht und am treffendsten für dieses besondere Betreuungsverhältnis ist, da er sich an familiäre Strukturen orientiert und die hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung kombiniert.



Tätigkeiten einer 24-h-Betreuungskraft

Hauswirtschaftliche Versorgung

- Haushaltsführung

- Einkaufen

- Kochen

- Haushaltsreinigung

- Wäschewaschen und Bügeln

- Kleintierversorgung



Betreuungsleistungen

- Persönliche und einfühlsame Zuwendung

- Einhaltung des Tagesrhythmus

- Begleitung zu Terminen

- Begleitung bei der Pflege von Hobbys

- Pflege von sozialen Kontakten

- Spaziergänge und Ausflüge


Grundpflegerische Tätigkeiten

- Hilfe bei der Körperhygiene und -pflege

- Hilfestellung beim An- und Auskleiden

- Hilfestellung beim Essen und Trinken

- Hilfestellung bei Toilettengängen

- Erweiterte Pflegeleistungen, wie z. B.

  Dekubitusprophylaxe durch regel-

  mäßige Lagerung


WICHTIG:

Nicht inbegriffen ist die ärztlich verordnete Behandlungspflege wie z.B. Spritzen, Wundversorgung u.v.m. sowie die Intensivkrankenpflege.

Allgemeines zur 24-h-Betreung

  • Was bedeutet 24-h-Betreuung zu Hause?

    Bei der sog. 24-h-Betreuung und -Pflege lebt eine weibliche oder männliche Betreuungskraft mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt diese im Alltag – beispielsweise bei der Haushaltsführung, Gesellschaft, Mobilität oder Körperpflege.  


    Ziel ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung.

  • Für wen ist eine 24-h-Betreuung geeignet?

    Besonders für Senioren, die weiterhin zu Hause leben möchten und im Alltag regelmäßige Unterstützung benötigen, z. B. bei Demenz oder eingeschränkter Mobilität ist eine solche Betreuung geeignet. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt ist oftmals eine solche Unterstützung sehr hilfreich.

  • Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft?

    Die Betreuungskraft unterstützt im Haushalt, beim Einkaufen und Kochen. Weiterhin übernimmt sie die Alltagsbegleitung, Pflege der sozialen Kontakte und bietet Hilfe bei der Grundpflege/Körperpflege, beim An- und Auskleiden und Essen und Trinken sowie bei der Mobilisation und Transfer und den Toilettengängen.


    Wichtig: Medizinische Leistungen, also Behandlungspflege und Intensivpflege werden weiterhin von ambulanten Pflegediensten übernommen.

Kosten und Finanzierung

  • Was kostet eine 24-h-Betreuung?

    Die Kosten hängen vom individuellen Betreuungsbedarf, den Deutschkenntnissen und der Berufserfahrung der Betreuungskraft ab. 

    Der Basispreis beläuft sich auf mtl. ca. EUR 3.000 (Gesamtpreis der EU-Agentur, eine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer erfolgt nicht - Reverse-Charge-Verfahren) zzgl. Reisekosten, Sommerbonus und sonstigen weiteren Kosten (siehe unsere Seite Preise)


    Gerne erstellt die vivere domi Ihnen ein persönliches und transparentes Angebot.

  • Welche Zuschüsse gibt es?

    Je nach Pflegegrad können Leistungen wie Pflegegeld und Verhinderungspflege genutzt werden.


    Von den Kosten für eine 24-Stunden-Pflege ist je nach persönliche Situation folgendes abzugsfähig:


    PFLEGEGELD:

    Pflegegrad 1 = EUR 0

    Pflegegrad 2 = EUR 347

    Pflegegrad 3 = EUR 599

    Pflegegrad 4 = EUR 765

    Pflegegrad 5 = EUR 950


    VERHINDUNGSPFLEGE/KURZZEITPFLEGE:

    ab Pflegegrad 2 = jährlich EUR 3.539 

    Sofern das Budget noch frei ist.


    STEUERERSPARNIS (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a EStG / außergewöhnliche  Belastungen § 33 EStG):

    jährlich EUR 4.000

    Sofern eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben wird und steuerlich möglich.


    In Bayern: LANDESPFLEGEGELD

    ab Pflegegrad 2 = jährlich EUR 1.000

    *Sofern es beantragt wird.


    Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.


    (Alle Angaben ohne Gewähr)



  • Wer zahlt die 24-Stunden-Betreuung?

    Die Rechnungen der EU-Agenturen werden direkt an den Kunden versendet und von diesem bezahlt. 

Vertrauen und Legalität

  • Ist die 24-Stunden-Betreuung legal?

    Ja, denn die vivere domi arbeitet als unabhängige Vermittlungsagentur ausschließlich mit geprüften und legalen EU-Dienstleistungsunternehmen auf Grundlage der europäischen Gesetzgebung mit transparenten Vertragsstrukturen zusammen.

  • Sind die Betreuungskräfte versichert?

    Alle von der vivere domi vermittelten Betreuungskräfte sind in ihrem Heimatland sozialversichert (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung) und verfügen über die zwingend erforderliche A1-Bescheinigung.

  • Was bedeutet Entsendemodell?

    In der Europäischen Union dürfen Arbeitnehmer eine Tätigkeit in einem EU-Mitgliedsland ausüben. Die Betreuungskräfte werden nach dem sog. Entsendemodell und mit der A1-Bescheinigung entsendet.

  • Ist die Betreuungskraft legal beschäftigt?

    Wir legen großen Wert auf eine rechtssichere und transparente Betreuung. Alle von uns vermittelten Betreuungskräfte werden im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit eingesetzt und verfügen über eine gültige A1-Bescheinigung (Entsendung).


    Die Betreuung erfolgt auf Basis klarer vertraglicher Regelungen. 

  • Was ist eine A1-Bescheinigung?

    Die A1-Bescheinigung ist also ein wichtiger Nachweis der Sozialversicherung für den Kunden und dessen Betreuungskraft. Es obliegt dem Qualitätsmanagement der vivere domi, im Rahmen von Stichproben-ziehungen zu überprüfen, ob eine solche A1-Bescheinigung vorliegt.

  • Was für ein Vertrag wird geschlossen?

    Zwischen den Familien und dem entsendenden Unternehmen aus dem europäischem Raum wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der alle Angelegenheiten regelt, die den Einsatz einer Betreuungskraft umfasst. Dieser Dienstleistungsvertrag regelt u. a. Arbeitszeit (ca. 40 Stunden wöchentlich), Freizeit, Aufgabenbereich, Unterbringung und Verpflegung der Betreuungskraft, sowie Vergütung an das EU-Unternehmen, Laufzeit, Unterbrechung und Kündigungsfristen.

  • Wie sind die Kündigungsfristen?

    In der Regel beträgt die Kündigungsfrist des Dienstleistungsvertrags 14 Tage. So kann flexibel auf eventuelle Änderungen reagiert werden.

Krisenmanagement

  • Was passiert bei Ausfall der Betreuungskraft?

    Sollte eine Betreuungskraft kurzfristig ausfallen, unterstützt die vivere domi schnellstmöglich bei der Organisation einer passenden Ersatzlösung. Ergänzend stehen ein Notfallplan und ein umfangreiches regionales Netzwerk zur Verfügung.

  • Gibt es einen Ansprechpartner im Notfall?

    Selbstverständlich! Die Familien erhalten durch einen persönlichen Ansprechpartner der vivere domi Unterstützung auch bei dringenden Fragen oder schwierigen Situationen.

  • Ist die vivere domi auch am Wochenende und Feiertagen erreichbar?

    Auch außerhalb der üblichen Bürozeiten steht in dringenden Fällen stets ein Ansprechpartner der vivere domi zur Verfügung um Unterstützung zu bieten.

Ablauf

  • Wie schnell kann eine Betreuung starten?

    Innerhalb weniger Tage (3 - 5 Werktage) ist es möglich, die Anreise einer Betreuungskraft zu organisieren.

  • Wie läuft die Vermittlung ab?

    In einem persönlichen und protokollierten Beratungsgespräch ermittelt die vivere domi mittels einer ausführlichen Bedarfsanalyse die aktuelle Situation vor Ort und die Wünsche der zu betreuenden Personen und schlägt geeignete Betreuungskräfte vor.

  • Steht auch nach der Anreise der Betreuungskraft ein Ansprechpartner zur Verfügung?

    Das ist eine gute und wichtige Frage, die wir gerne mit JA beantworten. Die vivere domi ist auch im weiteren Betreuungsverlauf der persönliche, feste regionale Ansprechpartner, um so eine durchgehende Qualität zu gewährleisten.

Weitere Fragen

  • Wie entlastet eine Betreuung die Familie?

    Durch die Anwesenheit einer Betreuungskraft werden die Angehörige im Alltag deutlich entlastet und gewinnen dadurch mehr "Quality-Time", mehr Sicherheit, Unterstützung und gemeinsame Zeit mit ihren Liebsten.

  • Was ist, wenn auch Nachteinsätze nötig sind?

    Das geltende Arbeitsrecht lässt keine ununterbrochene Tag-Nachtbetreuung durch eine Betreuungsperson zu - selbstverständlich darf die Betreuungskraft nicht Tag und Nacht eingesetzt werden.


    Sofern die Betreuungssituation einen höheren zeitlichen Aufwand erfordert, findet die vivere domi auch hier gemeinsam mit den Familien eine Lösung. Bewährt hat sich hier entweder ein Freizeitausgleich tagsüber, oder - sofern finanziell möglich - der Einsatz eines Betreuerpaares, das zeitgleich und gleichzeitig im Einsatz ist.

  • Wie werden passende Betreuungskräfte ausgewählt?

    Die vivere domi berücksichtigt bei der Auswahl unter anderem den Pflegegrad der zu betreuenden Person/en, deren Alltagssituation und persönliche Wünsche der Familie, z. B. Sprachkenntnisse der Betreuungskraft, Alter, Berufserfahrung, Führerschein, etc.

  • Wie gut sprechen die Betreuungskräfte Deutsch?

    Ungefähr 90 % der über die vivere domi vermittelten Betreuungskräfte verfügen über gute Deutschkenntnisse. Auf Wunsch der Familien können auch Betreuungskräfte mit mittleren oder gar sehr guten Deutschkenntnissen eingesetzt werden.

  • Kann man die Betreuungskraft im Vorfeld kennenlernen?

    Ein persönliches Kennenlernen im Vorfeld ist weder vom finanziellen, noch vom logistischen Aufwand möglich. Allerdings kann mit der Betreuungskraft vorher telefoniert bzw. auch ein Videotelefonat geführt werden.

  • Muss ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft vorhanden sein?

    Die Betreuungskraft hat einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer, in das sie sich in ihrer Freizeit und in der Nacht ungestört zurückziehen kann.

  • Was geschieht, wenn sich die zu betreuende Person gegen die Betreuungskraft wehrt?

    Gerade bei der Rundum-Betreuung im Fall von vielfältigen Demenzerkrankungen sind viele Interessenten unsicher, ob unsere Lösung auch bei ihnen funktioniert. Sollte trotz sorgfältiger Beratung und Vermittlung die Chemie nicht stimmen, wird durch die vivere domi umgehend ein Wechsel der Betreuungskraft in die Wege geleitet und eine neue Betreuungskraft ausgewählt.

  • Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird?

    In einem solchen Fall kümmert sich die vivere domi umgehend um einen Wechsel der Betreuungskraft.

  • Was, wenn schon ein Pflegedienst eingesetzt ist?

    Eine 24-Stunden-Betreuung ist keine Konkurrenz zu den Pflegediensten vor Ort, sondern eine willkommene Ergänzung für Bereiche, die vom klassischen Pflegedienst personell oder finanziell nicht abgedeckt werden können. Die Betreuungskraft und der Pflegedienst können wunderbar "Hand in Hand" arbeiten.

  • Wieviel Stunden pro Woche arbeitet eine Betreuungskraft?

    Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz und Arbeitsrecht) sind auch beim Entsendemodell einzuhalten. Die Wochenarbeitszeit beläuft sich auf ca. 40 Stunden. Ein Freizeitausgleich - 2 halbe Tage oder 1 ganzer Tag, sowie 2 - 3 Stunden täglich - ist der Betreuungskraft uneingeschränkt und ohne Rufbereitschaft zu gewähren.

  • Wie lange darf eine Betreuungskraft bei der Familie bleiben?

    Die Entsenderichtline 96/71/EG erhielt mit dem Inkrafttreten der Novelle zum 30.07.2020 erstmals eine zeitliche Begrenzung des Einsatzes einer Betreuungskraft von 12 Monaten.


    Allerdings ist der Einsatzzeitraum einer Betreuungskraft von ca. 6 - 8 Wochen inzwischen Standard; dies ist auch im Hinblick auf die Psychohygiene der Betreuungskraft sehr wichtig und die Darstellung eines Wechselmodells mit zwei sich regelmäßig abwechselnden Betreuungskräften ist dadurch realistischer.

  • Wer kümmert sich um die nächste Betreuungskraft?

    Selbstverständlich kümmert sich darum wieder die vivere domi. Sie sendet den nächsten Personalvorschlag zu und kümmert sich um die An- und Abreisedaten und das bewährte Qualitätsmanagement.

  • Was gehört nicht zu den Tätigkeiten einer Betreuungskraft?

    Eine Betreuungskraft darf viele unterstützende Tätigkeiten übernehmen, aber bestimmte pflegerische und medizinische Aufgaben dürfen in Deutschland grundsätzlich nur von examinierten Pflegefachkräften oder nach entsprechender Delegation durchgeführt werden.


    Eine Betreuungskraft darf grundsätzlich nicht


    Medizinische Behandlungspflege durchführen. Dazu gehören beispielsweise:


    • Spritzen setzen (z. B. Insulin)
    • Injektionen verabreichen
    • Infusionen anlegen
    • Medikamente eigenständig richten oder dosieren
    • Katheter legen oder wechseln
    • Wundversorgung bei behandlungsbedürftigen Wunden
    • Verbände fachgerecht wechseln
    • Blutentnahmen durchführen
    • Pflegefachliche Entscheidungen treffen

    Eine Betreuungskraft darf nicht:


    • Diagnosen stellen
    • Gesundheitszustände beurteilen
    • Pflegepläne erstellen
    • medizinische Anordnungen treffen
    • Rund-um-die-Uhr arbeiten

    Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist eigentlich ein Marketingbegriff.


    Eine Betreuungskraft darf nicht 24 Stunden täglich arbeiten. Es müssen:

    • tägliche Ruhezeiten
    • Freizeit
    • ausreichende Erholungszeiten

    eingehalten werden.